Das letzte Ultimatum

Das letzte Ultimatum

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Klare Worte aus Genf! Die Reference Group der EBU gibt heute bekannt, dass TV-Sender künftig für maximal drei Jahre vom Eurovision Song Contest ausgeschlossen werden können, sollten Unregelmäßigkeiten bei der Stimmabgabe für deren Heimatland entdeckt werden. Mehr oder weniger direkt verwarnt ist somit Aserbaidschan, dessen Televotingmanipulation in Litauen im letzten Jahr offensichtlich nach längerer Prüfung bewiesen wurde, ohne dass eine direkte Verbindung zur verantwortlichen Fernsehstation ictimai-TV gezogen werden konnte. Fortan muss eine solche „Mittäterschaft“ also nicht mehr zwingend nachgewiesen werden, um Länder zu sanktionieren. Richtig so! Nachdem bereits im vergangenen September schärfere Regeln für die Besetzung der Juries festgezurrt wurden, ist nunmehr ein weiterer Schritt zu mehr Song-Contest-Gerechtigkeit gemacht worden. Und ein Vorgang, der auch dringend notwendig ist, will der Wettbewerb seine Glaubwürdigkeit zumindest in Grundsätzen behalten. Immer neue Berichte um Stimmenkäufe und Juryabsprachen beherrschten die Presseberichterstattung der letzten Jahre, parallel hierzu wurden in verschiedenen Teilnehmerstaaten mehr und mehr Rufe laut, aus dem „Schummel-Grand-Prix“ auszusteigen.

Ob sich die Betroffenen von der „neuen Härte“ der EBU beeindrucken lassen, oder ob sie weiter versuchen werden, mit faulen Tricks das Ergebnis für ihren Beitrag zu beeinflussen, wird sich schon in wenigen Monaten in  Kopenhagen zeigen. Und natürlich ebenso, ob die bislang eher harmoniebedürftige EBU dann auch konsequent ist und Ernst mit dem nun angedrohten Rausschmiss macht!

Grafik: eurovisionaer

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