…endlich!

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Offensichtlich will der Eurovision Song Contest doch nicht in seiner partylauningen Blase verharren und wagt einen Schritt nach draußen in die reale Welt. Wie der „Stern“ heute online berichtet, hat die für den Wettbewerb zuständige Reference Group der EBU den russischen Sendern „Channel One“ und „RTR“ ein Schreiben zukommen lassen, in dem die Intendanten aufgefordert werden, Fragen zur Sicherheit der Teilnehmer und Besucher sowie der künstlerischen Freiheit im Falle einer Austragung des Song Contests in Russland zu beantworten.

„Wir haben uns zu diesem Schritt entschlossen, weil einige große Delegationen massive Sicherheitsbedenken haben“, sagt NDR-Unterhaltungschef Thomas Schreiber, der für Deutschland in dem Lenkungsausschuss sitzt, „darunter auch Deutschland“.

Dabei ist der Fragenkatalog wohl als vorzeitige Warnung zu verstehen, denn der beschriebene Fall könnte frühestens nach einem Sieg Russlands 2014 in Kopenhagen eintreten. Zu den Bedenkenträgern zählen u. a. Deutschland und Schweden. Die Skandinavier wollen im Fall, dass die Vorbehalte nicht ausgeräumt werden, der Veranstaltung fernbleiben. Ein solcher Boykott wird in der deutschen Delegation ebenfalls diskutiert. Hintergrund sind die am 30.06.2013 erlassenenen russischen Gesetze, die jegliche positiven Äußerungen über Homosexualität in Anwesenheit von Minderjährigen oder über Medien unter Strafe stellen.

„Dies widerspreche dem Wertekatalog der Europäischen Fernsehunion EBU, der vor einem Jahr verabschiedet wurde. Demnach soll der Schlagerwettbewerb „ein öffentlicher Raum sein, in dem alle Bürger ihre Meinung frei äußern können.“

Bravo! Damit hätte ich nicht gerechnet! Und nicht gerade selten habe ich mich an dieser Stelle über die Tatenlosigkeit der EBU ausgelassen. Schließlich hatte Frank-Dieter Freiling, ebenfalls Mitglied des Lenkungsauschusses, vor kurzem in einem Interview zwar von der Briefzustellung nach Moskau berichtet, zugleich aber wenig Handlungsspielraum eingeräumt, bestimmte Länder im Voraus auszuschließen:

„[…] gucken wir uns alle der möglichen teilnehmenden Länder an, ist bestimmt ein Viertel auf einer der Listen, die in diesen Ländern Verstöße gegen für uns selbstverständliche Prinzipien wie Menschenrechte, Meinungsfreiheit und so weiter vermelden.“

Demzufolge ist der Brief hoffentlich als Rundschreiben ebenso nach Minsk, Baku, Chisinau und in alle anderen Staaten, die die Achse des eurovisionär Bösen darstellen, unterwegs!

Grafik: Wikimedia Commons