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Kaum hat Deutschland Conchita Wurst in sein großes Herz geschlossen, schwappt auch schon Empörung durchs Volk und die heimischen Medien mischen munter mit. Quell des Genörgels: die deutsche Jury bestehend aus Sido, Madeline Juno, Andreas Bourani, Konrad Sommermeyer und Jennifer Weist. Sie hätte im Ernstfall – wenn’s nur nach ihr gegangen wäre – der Alpendiva vergangenen Samstag keine Punkte zuteil werden lassen! Skandalös? Okay, offensichtlich verfügte die Kommission über einen anderen Geschmack als die Zuschauer, kann ja mal passieren und sollte respektiert werden. Schließlich ist es Sinn und Zweck eines solchen Gremiums, eine auf Fachkompetenz basierende Beurteilung quasi als Komplementär dem Willen der Allgemeinheit entgegenzusetzen. Seitdem die EBU jedoch in diesem Jahr erstmals alle detaillierten Bewertungen veröffentlicht hat, sind Nachfragen nicht nur gegenüber dem NDR-Ausschuss angebracht.
Wie setzt sich überhaupt eine solche Jury zusammen? Laut EBU sollen es Musikschaffende sein, also sind Sänger, Komponisten, Texter oder gar DJs erwünscht, nicht aber Journalisten oder Wissenschaftler. Die Jurymitglieder bewerten folglich ihre eigene Zunft. Dennoch, der NDR hat regelkonform besetzt, lediglich über eine fehlende Stilrichtungsbandbreite innerhalb der fünfköpfigen Gruppe mag man streiten.
Nach welchen Kriterien wird gewertet? Das weiß außerhalb der EBU niemand. In ihren Regularien bezieht sie sich auf ein so genanntes „Green Document“, das sich die Juroren zu Gemüte führen müssen, dessen Inhalt der interessierten Allgemeinheit jedoch verwehrt bleibt. Vermutlich aber gibt es dort klare Anweisungen, zum Beispiel Diaspora-Votingerfolge zu verhindern. Beleg hierfür: das belgische Voting für Armenien. Im Juryranking auf Rang 25, bei den Anrufern auf Platz 1; das ergibt in der Summe Null Punkte für den Kaukasusstaat. Ähnlich werden die Griechen und Russen – nicht erst seit diesem Jahr – herunter gewertet, insbesondere seitdem die Jurys ein komplettes Ranking von Platz 1 bis 26 erstellen, der Televoter aber natürlich nicht. Machen sich die Juroren damit nicht zum Instrument einer hinter verschlossenen Türen ausgeklügelten Wahlfälscherei?
Werden überhaupt konkret musikalische Kriterien als Bezugsrahmen benannt, nach dem bewertet werden soll? Nein, es geht nicht um besonders pfiffige Texte oder ausgeklügelte Kompositionen, andernfalls hätte die deutsche Jury wohl kaum das relativ nichtssagende Liedchen „Cliché Love Song“ aus Dänemark kollektiv (!) auf Platz eins gesetzt. Oder gar Ralph Siegels Möchtegern-Opus „Maybe“ nahezu einstimmig auf den letzten Platz verbannt, was belegt, dass hier persönliche Vorlieben wohl eher den Ausschlag geben. In der Konsequenz zählt also der Geschmack von fünf Szeneyoungstern ebenso viel wie der von Millionen von Televotern.
Dürfen sich die Preisrichter untereinander abstimmen? Vergleicht man die Wertungen aller Nationen, fällt häufig (nicht nur bei der deutschen Vorliebe für dänischen Schlager) eine seltsame Einstimmigkeit im Ergebnis auf. Nichts mit kontroversen Diskussionen der Experten, das Votingsheet dabei lautstark argumentierend in die Luft fuchtelnd. Geheim sind die Entscheidungen daher offensichtlich nicht, wenngleich die EBU Unabhängigkeit einfordert – was auch immer das in dem Kontext bedeutet. Aber Achtung! Man darf das System der Schieberei nicht überreizen, siehe Georgien, wo das Gremium ein identisches Ranking für Platz eins bis acht auf den Tisch legte. Ein Ergebnis, das von dem EBU-Schiedsrichter Ola Sand umgehend annulliert wurde, was wiederum für Aufsehen sorgte. Etwas cleverer war dagegen der Jurytrupp aus Aserbaidschan, der lediglich seine Abneigung gegen armenischen Dubstep und sein Faible für russische Popschlager kund tat – einhellig! Ähnliche Beispiele finden sich auch in den Entscheidungen aus Armenien, Belarus oder Moldau und und und, die die Idee eines fairen Wettbewerbs ad absurdum führen.
Und zu welchem Zeitpunkt werten eigentlich die Jurys? Am Freitagabend. Für sie wurde die Generalprobe in Jury Finale umbenannt. Allerdings wird diese nicht im Fernsehen übertragen. Der gemeine Televoter darf bekanntermaßen erst am Samstag ran. Also ist das ESC-Herzstück, das kultige Voting, ein von der EBU raffiniert gemixter Obstsalat, für dessen Rezept 50% Äpfel und 50% Birnen benötigt werden. Denn, hat beispielsweise die osteuropäische Diva mal einen schlechten Probenabend, reiben sich einen Tag später die Televoter verwundert die Augen, wenn sie erfahren, dass die Jury ihren Liebling gnadenlos abgestraft hat.
Es war also so einiges faul letzten Samstag im Staate Dänemark, auch wenn die EBU nach den jüngsten Televotingmanipulationsvorwürfen stolz ihre neue Transparenz propagiert. Interessant auch, dass der ganze Juryaufwand eigentlich gar nicht nötig wäre, denn die kaiserliche Wurst hätte selbst im reinen Televoting gewonnen, sogar weitaus überlegener. Also, liebe EBU, erspare uns und unseren C-Promis den Ärger um skandalöse Expertenentscheidungen und fahre eine ganz einfache Schiene: maximal drei Zuschauerstimmen je Telefonanschluss und der böse Diaspora-Ostblock-Spuk hat ein Ende.